Es gilt der jeweils 1. des Folgemonats als Fälligkeitstermin für Abschlagszahlungen. Damit liegen wir dem Wunsch vieler Kunden entsprechend weitgehend im Zeitraster der Lohnzahlungen von …
Es gilt der jeweils 1. des Folgemonats als Fälligkeitstermin für Abschlagszahlungen. Damit liegen wir dem Wunsch vieler Kunden entsprechend weitgehend im Zeitraster der Lohnzahlungen von Firmen, den Zahlungen...